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Mietbedingungen Ferienwohnungen Schurk

1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von mir schriftlich bestätigt wird.

 

2. Der Feriengast verpflichtet sich bei Annahme des Mietangebots zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung.

 

3. Falls nicht anders vereinbart, ist 2 Wochen vor Mietbeginn eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises auf die auf der Buchungsbestätigung angegebene Bankverbindung zu leisten. Der Rest ist bei Abreise (Privatpersonen) oder nach getroffener Vereinbarung (Firmen) zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt zu erklären, dass wir die Erfüllung des Vertrages durch Sie ablehnen und unsererseits vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstandenen Schaden (Mietausfall), sofern eine Ersatzvermietung uns nicht rechtzeitig möglich sein sollte.

 

4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung, sowie die Nutzung des für Mieter vorgesehenen Gartenteils.

 

5. Die Ferienwohnung I darf nur mit max. 5 Personen, Ferienwohnung II nur mit max. 2 Personen belegt werden. Bei Überbelegung haben die Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen, wobei die angegebenen Preise immer für 2 Personen und eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens 7 Tagen gelten. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt ist nicht gestattet.

 

6. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16.30 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.

 

7. Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber den Eigentümern der Ferienwohnungen nachzuweisen. Der Eigentümer der Ferienwohnungen ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

 

8. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich den Eigentümern der Ferienwohnungen anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen und diese sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Kühlschrank gereinigt, Müll zur Müllsammelstelle gebracht).

 

9. Etwaige Ansprüche gegen die Eigentümer der Ferienwohnungen sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber den Eigentümer der Ferienwohnungen geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 91781 Weißenburg, soweit gesetzlich zulässig.

 

11. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.